Mit Vorbescheid vom 4. April 2013 stellte die IV-Stelle die Abweisung des Antrags auf berufliche Eingliederungsmassnahmen und eine Invalidenrente in Aussicht. Daraufhin liess der Versicherte am 10. Mai 2013 einen Einwand erheben, wobei u.a. eventualiter beantragt wurde, es seien der F.___ verschiedene Ergänzungsfragen zur Beantwortung zu unterbreiten. Sodann liess er der IV-Stelle mit Eingabe vom 8. Juli 2013 einen Bericht von G.___ vom 12. Juni 2013 sowie einen Strafregisterauszug des Versicherten vom 21. Februar 2013 zustellen, welche in der Folge der F.___ zur Vernehmlassung zugestellt wurden. Nach Eingang der Stellungnahme der F.__