Zur Begründung wurde ausgeführt, sein Gesundheitszustand habe sich seit dem Jahr 2008 erheblich verschlechtert. In der Folge veranlasste die IV-Stelle am 13. Januar 2012 erneut eine interdisziplinäre (rheumatologische, neurologische und psychiatrische) versicherungsmedizinische Begutachtung in der F.___, welche im Oktober/November 2012 erfolgte. Mit Vorbescheid vom 4. April 2013 stellte die IV-Stelle die Abweisung des Antrags auf berufliche Eingliederungsmassnahmen und eine Invalidenrente in Aussicht.