Am 8. Mai 2007 löste die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen auf den 31. August 2007 auf. Am 20. Juli 2007 meldete sich A.___ bei der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zum Leistungsbezug an, wobei er eine Invalidenrente beanspruchte. Die IV-Stelle des Kantons Solothurn veranlasste in der Folge eine interdisziplinäre (rheumatologische, neurologische und psychiatrische) versicherungsmedizinische Begutachtung in der F.___, welche im November 2007 durchgeführt wurde. Daraufhin lehnte die IV-Stelle den Anspruch des Versicherten auf berufliche Eingliederungsmassnahmen sowie eine Invalidenrente mit Verfügung vom 20. Oktober 2009 ab.