Inwiefern der durch ihn beschriebene Wirkungsmechanismus, dessen prinzipielle Plausibilität die Beschwerdegegnerin nicht bestreitet, voraussetzen sollte, dass der Unfall zu einem Oberflächenschaden an der Supraspinatussehne geführt hat, ist nicht ersichtlich. Zur Wirkungsweise der Infiltration hat der Experte nachvollziehbar dargelegt, dass diese zwar eine vorübergehende Verbesserung der Symptomatik, nicht aber der ihr zugrunde liegenden, als unfallkausal beurteilten Pathologie bewirken kann. Damit ist auch gesagt, dass die anschliessend wieder auftretenden, identischen und auf denselben Gesundheitsschaden zurückgehenden Beschwerden weiterhin als unfallkausal zu betrachten sind.