Seine Einschätzung stimmt somit (auch) in diesem Punkt mit derjenigen von Dr. med. D.___ überein. Die Bejahung der Unfallkausalität für die Entzündung der oberhalb der Supraspinatussehnen-Oberfläche liegenden Bursa hat der Gutachter ausführlich und nachvollziehbar begründet. Inwiefern der durch ihn beschriebene Wirkungsmechanismus, dessen prinzipielle Plausibilität die Beschwerdegegnerin nicht bestreitet, voraussetzen sollte, dass der Unfall zu einem Oberflächenschaden an der Supraspinatussehne geführt hat, ist nicht ersichtlich.