Der Gutachter begründet seine Schlussfolgerungen anhand der ihm vorliegenden Befunde, Diagnosestellungen und ärztlichen Würdigungen überzeugend und in nachvollziehbarer Weise. Er legt verständlich und plausibel dar, dass und warum er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einem relativ komplexen Wirkungszusammenhang ausgeht, der durch den Unfall ausgelöst wurde und die Beschwerden bewirkte, welche Gegenstand der Operation vom 15. Oktober 2013 bildeten. Der Gutachter belegt die Überlegungen, auf denen seine Auffassungen beruhen, beantwortet die ihm gestellten Fragen klar und bleibt in seinen Ausführungen widerspruchsfrei.