Nach Applikation von Steroiden werde die Expression von Entzündungsmediatoren intrazellulär gehemmt, was zu einer temporären Reduktion der Entzündung und der assoziierten Symptome führe. Nach Abklingen der anti-inflammatorischen Wirkung könne es bei persistierenden strukturellen Schäden (hypertrophes Bursagewebe und aktivierte AC-Gelenksarthrose) zu einem Rezidiv der Symptomatik kommen. 7. Wie dargelegt (vgl. E. II. 4.5 hiervor), weicht das Gericht von einem Gerichtsgutachten, das die allgemeinen Anforderungen erfüllt, nur dann ab, wenn zwingende Gründe für ein Abweichen vorliegen.