Zur Frage nach der Bedeutung der Ende Mai 2013 vorgenommenen Infiltration und der danach festgestellten Beschwerdefreiheit führt der Gutachter aus, auch eine temporäre Symptomfreiheit nach Applikation von Corticosteroiden mittels subacromialer Injektion und Infiltration des AC-Gelenks sei – entgegen der Beurteilung von Dr. med. F.___ (E. II. 6.9 und 6.11 hiervor) – nicht als Erreichen des status quo sine zu werten. Nach Applikation von Steroiden werde die Expression von Entzündungsmediatoren intrazellulär gehemmt, was zu einer temporären Reduktion der Entzündung und der assoziierten Symptome führe.