Da mit dem subacromialen Debridement, der Acromioplastik und der AC-Resektion nur unfallkausale Pathologien behandelt worden seien, stehe auch die postoperative Arbeitsunfähigkeit in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Unfall. Zur Frage nach der Bedeutung der Ende Mai 2013 vorgenommenen Infiltration und der danach festgestellten Beschwerdefreiheit führt der Gutachter aus, auch eine temporäre Symptomfreiheit nach Applikation von Corticosteroiden mittels subacromialer Injektion und Infiltration des AC-Gelenks sei – entgegen der Beurteilung von Dr. med. F.___ (E. II. 6.9 und 6.11 hiervor) – nicht als Erreichen des status quo sine zu werten.