Was die Arbeitsunfähigkeit anbelange, liege eine postoperative Rehabilitationszeit von sechs Wochen mit hundertprozentiger Arbeitsunfähigkeit im Rahmen des normalen postoperativen Prozederes nach Schulterarthroskopie mit Acromioplastik und AC-Gelenksresektion. Da mit dem subacromialen Debridement, der Acromioplastik und der AC-Resektion nur unfallkausale Pathologien behandelt worden seien, stehe auch die postoperative Arbeitsunfähigkeit in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Unfall.