Unterscheidung zwischen krankhafter und traumatischer Sehnenveränderung im vorliegenden Fall nicht möglich gewesen sei. 6.12 Dr. med. H.___, Facharzt Orthopädische Chirurgie, speziell Schulterchirurgie, [...], gibt in seinem durch das Versicherungsgericht eingeholten Gutachten vom 19. August 2016 zunächst Berichte von Dr. med. D.___ (vgl. E. II. 6.2, 6.3, 6.6 hiervor) zusammengefasst wieder. Er hält fest, laut dem Operationsbericht vom 18. Oktober 2013 seien intraoperativ die folgenden relevanten Befunde festgestellt worden: Eine Unterflächenläsion der Supraspinatussehne auf einer Länge von 1 cm und einer Tiefe von 2 mm; subakromial eine stark entzündete Bursa;