Aufgrund der verbleibenden Strukturauffälligkeiten der Sehne hätten die Beschwerden wiederum mit abnehmender Wirkung des Medikamentes eingesetzt. Es müsse betont werden, dass die Infiltration sowohl ins Schultereckgelenk als auch um die besagte Supraspinatussehne durchgeführt worden sei und somit eine allfällige auch unfallkausale Pathologie temporär oder auf längere Sicht auch wirksam hätte beeinflussen können. 6.11 Dr. med. F.___ hielt in seiner chirurgischen Beurteilung vom 9. September 2014 (Suva-Nr. 53) zusammenfassend fest, auch in Kenntnis und Würdigung des Schreibens von Dr. med.