dies sei das Wesen eines Impingementsyndroms am Schultergelenk: Der Konflikt zwischen dem Schulterdach und dem Oberarmkopf, durch welchen im Wesentlichen die Supraspinatussehne unter konstante Druckbelastung gerate, was nach entsprechender Zeit zu Schäden an dieser Sehne führe. Diese Interpretation habe Dr. med. D.___ in seiner Beurteilung vom 22. Mai 2013 selbst bestätigt. Versicherungsmedizinisch liessen sich folgende Feststellungen treffen: Eine tatsächliche, strukturelle, unfallkausale Läsion am rechten (recte: linken) Schultergelenk sei weder bildgebend noch intraoperativ objektiviert worden;