Als neues medizinisches Dokument liege der Operationsbericht vom 15. Oktober 2013 vor. Keine der darin gestellten Diagnosen sei tatsächlich neu, denn der intraoperative Befund bestätige die bildgebend auf den Tomogrammen vom 6. März 2013 ausgewiesenen Pathologien. Es handle sich auch unter Berücksichtigung der detaillierten Befundbeschreibung durch Dr. med. D.___ weiterhin ausschliesslich und vollumfänglich um degenerative Veränderungen innerhalb des linken Schultergelenkes. Notabene könnten die beschriebenen Pathologien auch nicht unter irgendeine Listendiagnose nach Art. 9 Abs. 2 Verordnung über die Unfallversicherung [UVV, SR 832.202] subsumiert werden: