Die auf Wunsch des Beschwerdeführers 1 zunächst durchgeführte Infiltration des Schultereckgelenkes und des subakromialen Raumes entspreche einer Behandlung unfallfremder Pathologien und habe einen durchschlagenden Erfolg gezeigt. Dies habe Dr. med. D.___ dem Hausarzt des Beschwerdeführers 1 im Bericht vom 8. Juli 2013 mitgeteilt. Dies bedeute versicherungsmedizinisch, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt, sechs Monate nach dem versicherten Ereignis, der Status quo sine erreicht worden sei. Die Rückfallmeldung sei zwei Monate nach Erreichen des Status quo sine eingereicht worden. Als neues medizinisches Dokument liege der Operationsbericht vom 15. Oktober 2013 vor.