Das Arthro-MRI habe keinen sicheren Hinweis für eine Läsion der Rotatorenmanschetten-Sehne, wohl aber für eine entzündliche Veränderung bezeigt. Die Ursache hierfür sehe er im Zusammenhang mit dem zeitlich vorausgegangenen Unfallereignis. Von der Beschwerdegegnerin nicht berücksichtigt erschienen ihm die dokumentierten Befunde intraoperativ. Erst die Arthroskopie habe einen Einriss in der Rotatorenmanschette dokumentiert, was sich somit von einer «Prellung» der Schulter unterscheide. Es sei daher von einem partiellen Sehnenschaden auszugehen, der mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit unfallbedingt zu bewerten sei.