Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates FMH, eine ärztliche Beurteilung (Suva-Nr. 16). Sie führten aus, die geplante Operation an der linken Schulter vom 15. Oktober 2013 sowie die Arbeitsunfähigkeit ab dem Operationsdatum stünden nicht in einem kausalen Zusammenhang zum Ereignis vom 4. Februar 2013. Der Beschwerdeführer 1 habe im Rahmen eines Sturzes beim Skifahren eine Prellung der linken Schulter erlitten. Etwa vier, allerhöchstens sechs Monate nach dem Ereignis sollten die Beschwerden abgeheilt sein. Im MRI-Befund vom 6. März 2013 seien keine strukturellen Unfallfolgen beschrieben worden.