Im Arthro-MRI vom 6. März 2013 sei eine erkennbare Reizung der Supraspinatussehne ohne erkennbare transmurale Rissbildung festgestellt worden. Im Mai 2013 sei dann die Operationsbesprechung erfolgt, woraufhin ein Infiltrationsversuch mit Wirkung für einige Wochen stattgefunden habe. Da auch die physiotherapeutischen Bemühungen wenig Erfolg gebracht hätten, habe sich der Beschwerdeführer 1 nun zum vorgeschlagenen Eingriff entschieden. Es seien unter anderem unauffällige und regelrechte glenohumerale Bänder, eine unauffällige Subscapularissehne sowie ein unauffälliges Pulley-System festgestellt worden.