1. 1.1 Der 1974 geborene A.___, [...] (nachfolgend: Beschwerdeführer 1), war zum Unfallzeitpunkt vom 4. Februar 2013 bei der [...], als Sanitärtechniker in einem Arbeitspensum von 100 % angestellt und in dieser Funktion gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen obligatorisch bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt, Suva (nachfolgend: Beschwerdegegnerin), versichert. 1.2 Mit Bagatellunfall-Meldung UVG vom 5. März 2013 (Suva-Aktennummer [Suva-Nr.] 1) wurde der Beschwerdegegnerin mitgeteilt, der Beschwerdeführer 1 sei am 4. Februar 2013 in [...] beim Skifahren gestürzt. Dabei habe er eine Prellung der linken Schulter erlitten.