{"Signatur": "SO_VSG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-12-21", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VSG_001_VSBES-2014-207_2016-12-21.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=133216&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=30&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "5b48179a6db1e14a26c11a26bcc42192"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSBES.2014.207"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht 21.12.2016 VSBES.2014.207"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht 21.12.2016 VSBES.2014.207"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht 21.12.2016 VSBES.2014.207"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Unfallversicherung"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:00:43", "Checksum": "a48a0231a690d541a4b0589a18f34eda", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Versicherungsgericht 21.12.2016 VSBES.2014.207\nRegeste:\nUnfallversicherung\n\n\n6.12 Dr. med. H.___, Facharzt Orthopädische Chirurgie, speziell Schulterchirurgie, [...], gibt in seinem durch das Versicherungsgericht eingeholten Gutachten vom 19. August 2016 zunächst Berichte von Dr. med. D.___ (vgl. E. II. 6.2, 6.3, 6.6 hiervor) zusammengefasst wieder. Er hält fest, laut dem Operationsbericht vom 18. Oktober 2013 seien intraoperativ die folgenden relevanten Befunde festgestellt worden: Eine Unterflächenläsion der Supraspinatussehne auf einer Länge von 1 cm und einer Tiefe von 2 mm; subakromial eine stark entzündete Bursa; eine Oberflächenläsion der Supraspinatussehne von 4 mm Durchmesser; eine hypertrophe AC-Gelenksarthrose, welche bereits im MR-Befund beschrieben worden sei.\nZur Unfallkausalität führt der Gutachter aus, die Oberflächenläsion der Supraspinatussehne sowie die AC-Gelenksarthrose hätten mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits vor dem Unfallereignis bestanden, seien jedoch asymptomatisch gewesen. Mit erhöhter Wahrscheinlichkeit posttraumatisch seien dagegen die Unterflächenläsion der Supraspinatussehne und die ausgeprägte Schleimbeutelentzündung. Ursächlich für die Beschwerden, welche seit dem Unfallereignis bestanden hätten, sei nicht die Unterflächenläsion der Supraspinatussehne, sondern die ausgeprägte subakromiale Bursitis und die posttraumatisch aktivierte AC-Gelenksarthrose. Bei einem Sturz auf die Schulter werde der proximale Humerus mit Rasanz unter das Acromion gedrückt. Es erfolge also ein traumatisches Impingement, also eine Quetschung der subakromialen Weichteile unter dem Schulterdach. Hiernach könne es sowohl zu einer akuten Reizung mit Einblutung und Ödem der postero-superioren Rotatorenmanschette kommen, als auch zu einer akuten Reizung mit Einblutung und entzündlichem Erguss der Bursa subacromialis/subdeltoidea. Beides werde im ca. einen Monat nach dem Unfall durchgeführten MRI (vgl. E. II. 6.1 hiervor) beschrieben. Nach akuter, im Falle des Beschwerdeführers posttraumatischer Schleimbeutelentzündung könne es zu einer chronischen Verdickung des Bursagewebes kommen. Dies werde im Operationsbericht (E. II. 6.6 hiervor) so beschrieben. Eine chronisch verdickte Bursa führe zu einem erhöhten subakromialen Druck und somit zu einer chronischen druckbedingten Reizung und schmerzhaften Entzündung des Schleimbeutels. Dies verursache dann die chronische Impingementsymptomatik. Der positive Effekt der von Dr. med. D.___ durchgeführten subakromialen Steroidinjektion – vorübergehende Schmerzfreiheit – stütze diese Argumentation, denn gemäss in der Literatur beschriebener medizinischer Erfahrung führe eine solche Injektion bei entzündlichen Pathologien wie einer Bursitis subacromialis zu einer Beschwerdelinderung, nicht dagegen bei einer Rotatorenmanschettenpathologie. Somit sei nicht die Sehnenpathologie für die Beschwerdesymptomatik verantwortlich, sondern in erster Linie die chronische Bursitis.\nIn welchem Ausmass die posttraumatische aktivierte Arthrose des linken AC-Gelenks zur Symptomatik vor und nach Abklingen der Steroidwirkung beigetragen habe, könne aus den Unterlagen nicht entnommen werden. Der MRI-Befund vom 6. März 2013 (E. II. 6.1 hiervor) ergebe eine ausgeprägte Hypertrophie der Kapsel des AC-Gelenks sowie auch angrenzende ödematöse Veränderungen. Dies spreche bei vor dem Unfallereignis asymptomatischer AC-Gelenksarthrose für eine posttraumatische Aktivierung der Arthrose mit entsprechendem organischem Korrelat in der MR-Untersuchung. Falls nach Abklingen des Steroideffekts das AC-Gelenk ebenfalls wieder symptomatisch gewesen sei, sei dies einerseits zurückzuführen auf eine mögliche sturzbedingte Instabilität des AC-Gelenks bei leichter Verletzung und Dehnung des Kapsel-Band-Apparates im Sinne einer Tossy-I-Luxation und/oder eine vermehrte mechanische Belastung des Gelenks bei posttraumatisch, schmerzhaft verändertem glenohumeralem und scapulo-thorakalem Rhythmus, was zu erhöhter Beanspruchung des bereits arthrotisch veränderten Gelenks führe. Somit seien die Beschwerden insgesamt als Unfallfolge einzuschätzen. Ursächlich für die Symptomatik sei jedoch nicht, wie ursprünglich angenommen, die Unterflächenläsion der Supraspinatussehne, sondern die chronische Bursitis subacromialis und gegebenenfalls die posttraumatisch aktivierte AC-Gelenksarthrose.\nDie chronisch verdickte Bursa subacromialis habe durch ihr vergrössertes Volumen zu einer permanenten Erhöhung des subacromialen Drucks geführt. Die chronische Bursitis mit Verdickung des Schleimbeutelgewebes sei eine Ursache eines subakromialen Impingements. Diese Form des Impingements lasse sich nur durch die operative Entfernung des Bursagewebes therapieren. Somit sei die Operation vom 15. Oktober 2013 hierfür indiziert gewesen. Die Standardtherapie der symptomatischen AC-Arthrose sei die arthroskopische oder offen-chirurgische Resektion der lateralen Clavicula zur Erweiterung des akromio-claviculären Gelenkspalts. Die vermutlich vor dem Unfallereignis vorbestehende hypertrophe, jedoch asymptomatische AC-Arthrose, welche durch das Sturztrauma aktiviert worden und symptomatisch geworden sei, sei somit durch den Operateur richtig behandelt worden. Der Eingriff sei auch diesbezüglich indiziert gewesen. Im Sinne einer Abklärungsmassnahme sei der Eingriff sinnvoll gewesen, um die Pathologie der Supraspinatussehne näher abklären und differenzieren zu können und um die entzündete Bursa darzustellen, was mr-tomographisch nicht so prägnant möglich sei."}