{"Signatur": "SO_VSG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-12-21", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VSG_001_VSBES-2014-207_2016-12-21.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=133216&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=30&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "5b48179a6db1e14a26c11a26bcc42192"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSBES.2014.207"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht 21.12.2016 VSBES.2014.207"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht 21.12.2016 VSBES.2014.207"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht 21.12.2016 VSBES.2014.207"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Unfallversicherung"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:00:43", "Checksum": "a48a0231a690d541a4b0589a18f34eda", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Versicherungsgericht 21.12.2016 VSBES.2014.207\nRegeste:\nUnfallversicherung\n\n\n6. Die vorliegend relevante medizinische Aktenlage präsentierte sich im Zeitpunkt des Einspracheentscheides vom 2. Juli 2014 (A.S. 1 ff.) im Wesentlichen wie folgt:\n6.1 Dr. med. C.___, FMH Radiologie/diagnostische Neuroradiologie, [...], führte am 6. März 2013 eine «MRT Arthrographie des linken Schultergelenkes» durch (Suva-Nr. 4). Dabei beschrieb er folgende Befunde: Regelrechte Darstellung der Supraspinatussehne, der Infraspinatussehne und auch der Subscapularissehne ohne Nachweis einer Ruptur, wobei die Sehne des Musculus supraspinatus am Ansatz am Tuberculum majus etwas aufgetrieben und verdickt sei. Regelrechte Darstellung des Labrums ohne Hinweise auf einen Einriss oder eine Ablösung. Etwas Flüssigkeit in der Bursa subdeltoidea und auch Bursa subacromialis. Ausgeprägte Hypertrophie der Kapsel im AC-Gelenk sowie auch angrenzende ödematöse Veränderungen. Keine Muskelbauchatrophie, kein Knochenmarködem. Die Beurteilung lautet wie folgt: «Tendinopathie der Supraspinatussehne am Ansatz am Tuberculum majus, keine transmurale Rotatorenmanschettenruptur; Zeichen einer leichten Bursitis subacromialis/subdeltoidea; ausgeprägte AC-Gelenksarthrose».\n6.2 Dr. med. D.___, Leitender Arzt, Orthopädische Klinik, [...], stellte in seinem Bericht vom 22. Mai 2013 aufgrund der Sprechstunde mit dem Beschwerdeführer 1 folgende Diagnosen (Suva-Nr. 5 S. 3 f.):\nVerdacht auf Affektion Supraspinatussehne und lange Bizepssehne linke Schulter;\nStatus nach Sturz Anfang Februar 2013\nDie klinische und die MRI-Untersuchung zeigten eine Reizung der Supraspinatussehne, welche etwas verdickt erscheine, transmurale Rissbildungen seien nicht erkennbar, eine Auflockerung der Sehnenstruktur ohne dass Kontrastmittel hin-einfliesse, sei nicht gänzlich ausgeschlossen. Das Akromion drücke mit etwas vermehrtem Down slope zusammen mit dem hypertrophen AC-Gelenk auf die Supraspinatussehne. Die lange Bizepssehne erscheine, so man es im MRT beurteilen könne, unauffällig. Das mediale Pulley-System am Subscapularis-Oberrand erweise sich als eher erweitert, Läsionen seien hier nicht auszuschliessen, aber nicht als solche sicher erkennbar.\nBezüglich der therapeutischen Optionen erkläre er eine Schulterarthroskopie zur subakromialen Dekompression und lateralen Klavikula-Resektion und bei allfälligen Auffälligkeiten der langen Bizepssehne mit Tenodese der langen Bizepssehne. Dieser Weg würde die bessere, auch längerfristige Erfolgswahrscheinlichkeit bieten. Auch aus terminlichen Gründen möchte der Beschwerdeführer 1 davon jedoch noch Abstand und eine alternativ erklärte subakromiale und ACG-Infiltration in Anspruch nehmen. Die Infiltration finde diesen Freitag statt, eine Verlaufskontrolle hiernach in sechs Wochen.\n6.3 Im Bericht vom 8. Juli 2013 hielten Dr. med. D.___ und Dr. med. I.___, Assistenzarzt, Orthopädische Klinik, [...], die folgenden Diagnosen fest (Suva-Nr. 6):\nVerdacht auf Affektion Supraspinatussehne und lange Bizepssehne linke Schulter,\nStatus nach Sturz Anfang Februar 2013\n- Status nach AC-Gelenks- und subakromialer Infiltration therapeutisch\nBereits wenige Tage nach therapeutischer Infiltration habe beim Beschwerdeführer 1 eine absolute Beschwerdefreiheit bestanden. Heute, sechs Wochen nach der Infiltration, sei der technische Kaufmann vollständig beschwerdefrei und 100 % im Beruf tätig. Es seien keine Einschränkungen im Alltag oder in der Freizeit gegeben. Die Physiotherapie sei seit der Infiltration nicht besucht worden. Der Beschwerdeführer 1 befinde sich in einem guten Allgemeinzustand. Das SC-Gelenk, die Klavikula und das AC-Gelenk seien indolent. Es bestehe kein Hinweis auf eine Schulterinstabilität. Die Elevation sei seitengleich bis 180 ° möglich, der Jobe-Test sei negativ, der Kraftgrad M5, Palm up negativ. Auch der O’Brien sei negativ. Die Innenrotation sei bis LWK 1/BWK 12 möglich, der Kraftgrad M5, die Lift-off-Test und Lift-off-lag seien negativ. Die Aussenrotation betrage 60 °, es bestehe keine Aussenrotationslage. Zudem sei eine gute muskuläre Führung ohne Hinweise auf Instabilität gegeben. Dem Beschwerdeführer 1 werde noch einmal der MRT-Befund erläutert mit hypertrophem AC-Gelenk und Einengung des Subakromialraumes. Zudem werde die Wiedervorstellung des Beschwerdeführers 1 bei erneut auftretenden Beschwerden vereinbart.\n6.4 Dr. med. D.___ wies im Bericht vom 25. September 2013 aufgrund der Sprechstunde vom 23. September 2013 folgende Diagnosen aus (Suva-Nr. 10 S. 2 f.):\n- Chronisch rezidivierende Schulterschmerzen bei Verdacht auf Affektion Supraspinatussehne und lange Bizepssehne linke Schulter, Status nach Schultersturz Februar 2013\n- Status nach zweimaliger Schulterinfiltration"}