Wenn die betroffene Person dagegen weiterhin einen (wenn auch geringeren) Verdienst erzielt und bemüht ist, diesen umgehend wieder zu steigern, ist dagegen von einem schwankenden Einkommen auszugehen. In dieser Konstellation rechtfertigt sich eine Einstellung während des Bezugsjahres erst, wenn der auf ein Jahr hochgerechnete Verdienst drei Monate lang unter dem Mindest-Bruttoeinkommen gelegen hat. 4.6 Eine besondere Situation entsteht im hier gegebenen Fall, dass das jüngste Kind während des Bezugsjahres das dritte Altersjahr vollendet;