Reduziert sich also während des Bezugsjahres das relevante Erwerbseinkommen der berechtigten Personen, ist zu prüfen, ob diese Veränderung als dauerhaft erscheint; dies kann etwa zutreffen, wenn die Erwerbstätigkeit vollständig aufgegeben worden ist oder wenn sich der Verdienst reduziert hat und keine Bemühungen ersichtlich sind, umgehend den Ausfall zu kompensieren. In dieser Situation ist die FamEL auf das Ende des entsprechenden Monats einzustellen. Wenn die betroffene Person dagegen weiterhin einen (wenn auch geringeren) Verdienst erzielt und bemüht ist, diesen umgehend wieder zu steigern, ist dagegen von einem schwankenden Einkommen auszugehen.