Angesichts der bewusst auf einen bestimmten Betrag festgesetzten Limite lässt sich dagegen die Regel, wonach auf eine Anpassung verzichtet wird, wenn die Änderung weniger als CHF 500.00 pro Monat ausmacht, auf den Mindestverdienst nicht anwenden. Damit bleibt die Frage zu beantworten, wann von einer Veränderung auszugehen ist, die voraussichtlich längere Zeit dauert. In diesem Zusammenhang rechtfertigt es sich, die für die Invalidenversicherung geltenden Grundsätze heranzuziehen: Gemäss Art.