Die den Beschwerdeführer bis am 9. Dezember 2015 vertretende Procap Schweiz macht in ihren am 9. März und 9. Dezember 2015 eingereichten Kostennoten (A.S. 79, 153) insgesamt einen Aufwand von total 24,05 Stunden geltend. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der in beiden eingereichten Kostennoten ausgewiesene Aufwand von 1,5 Stunden für das «Studium Urteil; Nachbesprechung» vom 1. April 2015 nur einmal zu berücksichtigen ist. Da das Mandat vor Prozessende beendet wurde, fällt dieser Posten («Studium Urteil; Nachbesprechung») von 1,5 Stunden ohnehin vollständig weg. Damit verbleibt ein Aufwand von 21,05 Stunden. In Anbetracht von ähnlich gelagerten Fällen erscheint dieser als angemessen.