Die Berechnung der Beschwerdegegnerin (vgl. A.S. 10) ist dahingehend zu beanstanden, dass die Lohnentwicklung bis zum Rentenbeginn (April 2014) nicht berücksichtigt wurde. Unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung von 2008 bis 2014 ergibt sich ein monatliches Einkommen von CHF 5'797.40 (CHF 4'900.00 + CHF 600.00 [: 100 x 102.1] x [: 100 x 100.8] x [: 100 x 100.1] x [:100 x 100.8] x [:100 x 100.7] x [:100 x 100.8]), das unter Einbezug des 13. Monatslohnes im Jahr CHF 75'366.25 beträgt. 11.4 Im Weiteren ist auf das Invalideneinkommen einzugehen: 11.4.1