Daraufhin war der Beschwerdeführer vom Juni 2001 bis Juni 2003 als SAP Formulargestalter für ein Europäisches ERP-Projekt bei der [...], tätig. Vom Juli 2003 bis Januar 2004 versuchte der Beschwerdeführer erfolglos, sich als Webmaster selbständig zu machen und nahm vom März bis im August 2004 einen Zwischenjob als Elektro-Hilfsmonteur bei der [...], an. Diese Tätigkeit musste er wegen Hustenanfällen aufgrund des Glasfaserstaubes aufgeben. Vom Dezember 2004 bis August 2005 war er als LKW-Chauffeur bei der [...], vom September bis Dezember 2005 bei [...], und vom März 2006 bis März 2008 bei der Schnaps-Brennerei [...], tätig.