Damit kann zusammenfassend festgehalten werden, dass die durch den Beschwerdeführer beklagten gesundheitlichen somatischen Beschwerden gestützt auf das voll beweiswertige Gerichtsgutachten der [...] GmbH vom 6. Februar 2017 mit der hierfür erforderlichen überwiegenden Wahrscheinlichkeit mit dem Unfallereignis vom 23. Juni 2008 in Zusammenhang stehen. Die natürliche Unfallkausaliät ist daher diesbezüglich zu bejahen. 10. Zusammenfassend ist die Beschwerdegegnerin im Zeitpunkt des Einspracheentscheids vom 6. Juni 2014 zu Recht vom Endzustand im Sinne von Art.