Ferner bejahte Prof. Dr. med. R.___ im Bericht vom 3. August 2012 (vgl. E. II. 6.15 hiervor) die Kausalität zwischen dem Unfall und den jetzigen Beschwerden und auch Dr. med. D.___ hielt im Bericht vom 27. August 2012 (vgl. E. II. 6.17 hiervor) fest, ein unfallbedingtes Substrat am rechten Fuss lasse sich nicht verneinen. Dr. med. univ. B.___ führte am 26. Februar 2014 gar aus (vgl. E. II. 6.33 hiervor), es liege ein stabiler medizinischer Endzustand vor und es sei durch weitere medizinische Behandlungsmassnahmen keine wesentliche Verbesserung des somatischen Gesundheitszustandes mehr zu erwarten.