Es kann daher darauf abgestellt werden. 9.4 Es kann, wie nachfolgend darzulegen ist, auch auf die beweiswertige Beurteilung der Kausalität im Gutachten der [...] GmbH vom 6. Februar 2017 abgestellt werden: 9.4.1 So halten die Gutachter in Bezug auf die Beurteilung der natürlichen Kausalität fest (A.S. 253), die Diagnosen mit Relevanz auf somatischem Gebiet (Bewegungseinschränkung und chronisch wiederkehrende Schmerzen in den rechten Sprunggelenken und im rechten Fuss) könnten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit dem Unfall vom 23. Juni 2008 zugeordnet werden.