Betreffend den Bericht der Orthopädin und Unfallchirurgin AX.___ vom 29. Februar 2016 (vgl. E. II. 6.43 hiervor), in dem der Beschwerdeführer als mit humpelndem Gangbild mit Stock beschrieben wurde, führte der Gutachter Dr. med. G.___ aus (A.S. 267), zur aktuellen Untersuchung sei der Beschwerdeführer mit dem rechten Bein vollständig an zwei Unterarmgehstöcken entlastend, erschienen. Dennoch sei davon auszugehen, dass dieser sein rechtes Bein im Alltag immer wieder einsetze, auch nachdem keine Verschmächtigung der rechtsseitigen Beinmuskelbemantelung vorliege.