aus, anders als Dr. med. F.___ sehe er ein nochmaliges chirurgisches Vorgehen in Zusammenschau aller Befunde nicht als erfolgversprechend an. Es sei auch fraglich, ob die Schmerzintensitäten des Beschwerdeführers das geklagte Ausmass wirklich hätten, nachdem der Beschwerdeführer – wie bereits oben ausgeführt – ohne Schmerzmedikation auskomme. So wäre vor einem operativen Vorgehen zunächst auch die Versorgung mit orthopädischem Schuhwerk vorzunehmen. Diese Ausführungen erscheinen nachvollziehbar. Dies insbesondere auch deshalb, weil sich Dr. med. F.___ mit der aktuellen Schmerzmedikation des Beschwerdeführers nicht näher befasste. Betreffend den Bericht der Orthopädin und Unfallchirurgin AX.