Es ist daher nicht zu beanstanden, dass sich Dr. med. G.___ in seinem orthopädischen Teilgutachten mit dieser in den Vorakten mehrfach diskutierten Diagnosestellung ebenfalls auseinandersetzte. Da sich im Rahmen der orthopädischen Begutachtung klinisch indes keine Hinweise für das Vorliegen eines CRPS am rechten Fuss fänden und sich diesbezügliche Verdachtsmomente auch nicht aus der aktuellen MRI-Untersuchung vom 8. Juli 2016 ergäben, verneinte er das Vorliegen eines solchen (A.S. 260).