Sofern aber eine eingeschränkte Lebensqualität aufgrund der Funktionseinschränkungen an den rechten Sprunggelenken und dem Fuss bestünden, wäre die Schmerzmedikation zunächst noch erheblich ausbaubar. Diese gutachterliche Beurteilung überzeugt, da der Beschwerdeführer gegenüber dem Gutachter bezüglich der Medikation angegeben habe (A.S. 256a), täglich eine Tablette Zolpidem 10 mg zu nehmen, jedoch keine Analgetika und seit einem Jahr auch weder Oxynorm noch Haldol zu verwenden. Ein Ausbau der Medikation erscheint daher plausibel. In diesem Zusammenhang wies Dr. med.