In Bezug auf die dem Beschwerdeführer durch den Chirurgen Dr. med. AU.___ am 26. März 2015 präsentierte Möglichkeit einer Amputation im Unterschenkelbereich mit prothetischer Versorgung (vgl. E. II. 6.39 hiervor) führte Dr. med. G.___ aus, es seien weitere operative Massnahmen zunächst nicht zu diskutieren, es sollten konservative Massnahmen wie die Versorgung mit orthopädischem Schuhwerk und der Ausbau der analgetischen Medikation Vorrang haben (A.S. 266). Dies wird im Übrigen auch durch Dr. med. AW.___ im Arztbrief vom 22. Februar 2016 (vgl. E. II. 6.42 hiervor) befürwortet, indem er eine intensive konservative Schmerztherapie vorschlug. In Bezug auf die Einschätzung von Dr. med.