Der Kreisarzt Dr. med. univ. B.___ sprach in seiner kreisärztlichen Untersuchung vom 27. Januar 2014 (vgl. E. II. 6.31 hiervor) sodann von «subjektiv stark belastungsabhängigen Schmerzen» und der Unmöglichkeit der Belastung des Fusses. Die Orthopäden des [...] wiesen dementsprechend im Bericht vom 11. Februar 2014 (vgl. E. II. 6.32 hiervor) ein persistierendes Schmerzsyndrom des rechten Rückfusses mit der Differenzialdiagnose von Ödemen aus und rieten ausserdem von einer operativen Sanierung ab. Das nicht operative Vorgehen befürwortete auch der orthopädische Gerichtsgutachter Dr. med. G.___.