_ ging am 7. Januar 2009 (vgl. E. II. 6.3 f. hiervor) von einer «akzeptablen Verheilung» aus. Er legte ferner dar, die normale alltägliche Belastung werde vom Beschwerdeführer gut toleriert, er könne indes keine körperlich schweren Tätigkeiten mehr ausüben. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass nicht nur von den diagnostizierten und radiologisch nachweisbaren Frakturen ausgegangen werden müsse, sondern unter anderem auch von ausgedehnten Läsionen des Kapselbandes des OSG durch die Luxation und mittelfristig mit einer Arthrose gerechnet werden müsse (vgl. E. II. 6.4 hiervor). Gestützt auf die vorliegenden Arztberichte erwies sich seine Einschätzung als korrekt: