Aus diesen erhellt, dass beim Beschwerdeführer seit dem Unfallereignis vom 23. Juni 2008 Beschwerden im rechten Fuss persistieren, dies auch nach Durchführung von diversen operativen und konservativen Massnahmen. So führte die gleich nach dem Unfall wegen Vorliegen einer Malleolarfraktur (vgl. E. II. 6.1 hiervor) durchgeführte Operation zunächst zu einer Wundheilungsstörung. Dr. med. L.___ bezeichnete den Wundverlauf der lateralen Wundsituation sodann am 22. August 2008 als «stabil» und Dr. med. univ. B.___ ging am 7. Januar 2009 (vgl. E. II. 6.3 f. hiervor) von einer «akzeptablen Verheilung» aus.