Folglich sind die vorliegenden Arztberichte nicht geeignet, den Beweiswert des rheumatologischen Teilgutachtens von Dr. med. H.___ zu schmälern. 9.2.4 Eingehend auf das orthopädische Teilgutachten von Dr. med. G.___ erscheint die durch ihn gestellte Hauptdiagnose einer «Bewegungseinschränkung und chronisch wiederkehrende Schmerzen in den rechten Sprunggelenken und dem rechten Fuss» im Hinblick auf die medizinischen Vorakten plausibel. Aus diesen erhellt, dass beim Beschwerdeführer seit dem Unfallereignis vom 23. Juni 2008 Beschwerden im rechten Fuss persistieren, dies auch nach Durchführung von diversen operativen und konservativen Massnahmen.