bereits im Rahmen seines von der IV-Stelle in Auftrag gegebenen rheumatologischen Gutachtens vom 5. Dezember 2014 (vgl. E. II. 6.38 hiervor) fest, es fänden sich heute keine klinischen Zeichen eines floriden CRPS, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass dies das frühere Vorliegen einer derartigen Problematik nicht ausschliesse. Gestützt auf diese Vorbringen leuchtet ein, wenn Dr. med. H.___ in seinem Teilgutachten einen Status «nach fraglichem CRPS» des Fersenbeins rechts auswies und darlegte, er könne dieses retrospektiv weder ausschliessen noch beweisen (A.S. 281). Zur Einschätzung des Gutachters Dr. med.