Befunde erklären. Die Ausführungen und Diagnosestellungen im neurologischen Teilgutachten von Dr. med. I.___ werden somit durch die medizinischen Vorakten gestützt. 9.2.3 In Bezug auf das rheumatologische Teilgutachten von Dr. med. H.___ ist festzuhalten, dass er auf die in den medizinischen Vorakten verschiedentlich festgestellte Diagnose eines CRPS einging und darlegte, dass bei seiner heutigen Untersuchung Befunde fehlen würden, die auf ein noch florides CRPS zur Erklärung der Ruheschmerzen und insbesondere zur Begründung einer Arbeitsunfähigkeit in adaptierten Tätigkeiten hinweisen würden (A.S. 281).