In Bezug auf das neurologische Teilgutachten von Dr. med. I.___ kann festgehalten werden, dass sich seine Einschätzungen und Befunde mit denjenigen von Dr. med. AA.___ vom 17. Oktober 2012 (vgl. E. II. 6.18 hiervor) decken. So führte Dr. med. AA.___ aufgrund der durchgeführten Abklärungen und Neurographie aus, er könne die Beschwerden und Beeinträchtigungen des Beschwerdeführers aus neurologischer Sicht nicht erklären und finde auch keinen typischen Befund für ein CRPS. Entsprechende Feststellungen sind sodann dem neurologischen Teilgutachten von Dr. med. I.___ zu entnehmen. So verneinte auch er das Vorliegen eines CRPS und einer primär neurogenen Ursache für die Schmerzen.