_ wies aufgrund seiner psychiatrischen Untersuchung vom 14. August 2012 (vgl. E. II. 6.16 hiervor) eine «kombinierte Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F61.0) mit selbstunsicheren, paranoiden und ausgeprägt misstrauischen Zügen» aus. Er hielt zudem fest, es bestehe eine ausgeprägte Selbstunsicherheit und abhängige Züge sowie eine gewisse Selbstbezogenheit, was er sodann am 13. November 2012 bestätigte (vgl. E. II. 6.19 hiervor), indem er darlegte, es hätten sich keine wesentlichen Änderungen seiner diagnostischen Beurteilung seit August 2012 ergeben. Auch im Rahmen des Berichts vom 17. Mai 2013 (vgl. E. II. 6.25 hiervor) erwähnte der behandelnde Psychiater Dr. med.