Jedoch äusserte sich der Beschwerdeführer während der Hospitalisation dahingehend, dass er in den letzten drei Wochen angefangen habe Alkohol zu trinken, bis zu einer Flasche Martini pro Tag, was jedoch ganz «neu» sei, er habe sonst kein Alkoholproblem (S.A. 322 S. 3). Da im Austrittsbericht sodann diesbezüglich die Diagnose «Störungen durch Alkohol/schädlicher Gebrauch (ICD-10 F10.1)» festgehalten wurde und sich in den übrigen vorliegenden Akten keine Hinweise auf eine Suchterkrankung des Beschwerdeführers finden, kann mit dem Gutachter Dr. med. J.___ nicht von einem Abhängigkeitssyndrom ausgegangen werden.