I.___ aufgrund der durchgeführten Elektroneurographie mit weitgehend seitengleichen Befunden, welche die rechte Schmerzsymptomatik nicht erklären würden (A.S. 274), und der im Rahmen der klinischen Untersuchung festgestellten, nicht zu einem neurogenen Schmerz passenden Schmerzcharakteristika (A.S. 275) in nachvollziehbarer Weise aus, es müsse insgesamt aus rein neurologischer Sicht mit Sicherheit angenommen werden, dass keine primäre neurogene Ursache für die Schmerzerklärung in Frage komme. Es müssten vielmehr lokale, mechanische Schmerzursachen vermutet werden, weshalb auf das orthopädische Fachgebiet verwiesen werde.