Er habe zudem mehrfach Bedenken geäussert, dass er bisweilen missverstanden werden könnte und die Untersuchungen deshalb zu seinen Ungunsten ausfallen würden. In diesem Zusammenhang überzeugt unter Einbezug der Anamnese denn auch die gutachterliche Darlegung (A.S. 234 unten), wonach davon auszugehen sei, dass die verschiedenen Ereignisse um die Erkrankung im Verlauf der Jahre zu Kränkungen geführt und schliesslich in einer krisenhaften narzisstischen Kränkung gemündet hätten, bei der es sich um interpersonelle Vorgänge oder Ereignisse handle, durch welche die Diskrepanz zwischen dem eigenen Bild und dem Bild anderer Personen (krisenhaft) verstärkt werde.