So hielt der Psychiater Dr. med. J.___ fest, der Beschwerdeführer habe bei der aktuellen Untersuchung zu keinem Zeitpunkt depressiv herabgestimmt, hoffnungslos oder resignierend gewirkt (A.S. 233 oben). Diese Darlegung lässt sich aufgrund des durch ihn im Rahmen der Exploration festgehaltenen «psychischen Befundes in Anlehnung an Interviewfaden AMDP» (A.S. 229 f.) nachvollziehen. Dort wird der Beschwerdeführer in Bezug auf den Affekt als emotional schwingungsfähig, auslenkbar und nicht in erkennbarer Weise stimmungslabil, affektarm oder affektverflacht beschrieben (A.S. 230).