So ging Dr. med. univ. B.___ in seinem Untersuchungsbericht vom 27. Januar 2014 von einer «ganztägigen Arbeitsfähigkeit» in einer wechselbelastenden, körperlich leichten bis mittelschweren, überwiegend sitzenden Tätigkeit mit der Möglichkeit, das Bein frei zu positionieren und ohne längere Zwangshaltungen des Fusses, aus. Zudem sollte das Bein idealerweise hochgelagert werden. Es kommt hinzu, dass Dr. med. AT.___ festhielt, seine Befunde seien im Wesentlichen dieselben wie jene, die der Kreisarzt festgestellt habe (Beschwerdebeilage Vertretung des Beschwerdeführers Nr. 8 S. 44 f. jeweils unten).