Zudem sei das konsequente Tragen von Kompressionsstümpfen der Klasse 2 zu empfehlen, auch die gelegentlich weitere neurologische Verlaufskontrolle hinsichtlich der Weiterentwicklung der Polyneuropathie. In psychiatrischer Hinsicht sollte zunächst eine Intensivierung der Psychotherapie und eventuell auch der psychopharmakotherapeutischen Massnahmen in Erwägung gezogen werden. Wichtig erscheine jedoch auch im Rahmen der Psychotherapie eine klare Abgrenzung der Ansprüche des Beschwerdeführers gegenüber den Behörden zu thematisieren, um den Streit und somit die aufrechterhaltenden Mechanismen zu beenden. Ein raschmöglicher Abschluss der medicolegalen Vorgänge wäre hilfreich.