Die Taggeldleistungen seien seitens der Beschwerdegegnerin gemäss Aktenlage auch bis am 31. März 2014 erbracht worden. Empfohlen werde eine Reduzierung des Körpergewichtes durch diätetische Massnahmen, zudem die Versorgung des Beschwerdeführers mit orthopädischem Schuhwerk und verlaufsabhängig mit Anpassung der analgetischen Medikation vor Erwägung operativer Massnahmen. Zudem sei das konsequente Tragen von Kompressionsstümpfen der Klasse 2 zu empfehlen, auch die gelegentlich weitere neurologische Verlaufskontrolle hinsichtlich der Weiterentwicklung der Polyneuropathie.